MIETERINFORMATION
Montage von Rauchwarnmeldern
Im Zeitraum vom 15.06. bis 10.07.2020 wird die Firma KALORIMETA GmbH (Kalo) entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Rauchwarnmelder in allen HWB-Wohnungen installieren. Über den konkreten Termin informiert KALO per Aushang im Hausflur (Muster siehe Abbildung). Die HWB bittet um Duldung und Unterstützung der Maßnahme, die der Sicherheit aller Mieter dient.
Das Land Brandenburg verlangt, dass bis Jahresende 2020 alle Bestandswohngebäude mit Rauchwarnmeldern auszurüsten sind. Für Neubauten gilt die Rauchwarnmelderpflicht bereits seit Juli 2016. In der Bauordnung ist festgelegt, dass in allen Wohnungen Aufenthalts- und Schlafräume sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. In Küchen und Bädern besteht diese Pflicht nicht.
Die HWB hat mit der Installation und technischen Wartung der Rauchwarnmelder die Firma KALORIMETA GmbH (KALO) beauftragt.
Alle KALO-Mitarbeiter können sich als solche ausweisen und sind bevollmächtigt, die notwendigen Arbeiten zur Installation der Rauchwarnmelder vorzunehmen. Selbstverständlich werden die KALO-Mitarbeiter die aktuellen Hygiene- und Verhaltensstandards beachten. Die während der Montage anwesenden Mieter werden gebeten, einen Mindestabstandes von 1,5 Metern zu wahren.
Jeder Haushalt erhält mit der Montage eine Kurzanleitung zur Funktionsweise der Rauchwarnmelder. Bei Bedarf erläutern die KALO-Mitarbeiter die wesentlichen Funktionen und Eigenschaften des Gerätes.
Der in allen Wohnungen installierte Rauchwarnmelder KB Smoke 5.5 R mit Funktechnologie vereint optimalen Komfort für die Mieter und höchstmögliche Sicherheit. Die Funktechnologie macht den vorgeschriebenen jährlichen Prüf- und Wartungstermin in der Wohnung überflüssig. Niemand muss für die Überprüfung zu Hause bleiben. Das Gerät prüft regelmäßig im Selbsttest alle Parameter und übermittelt das Ergebnis per Funk an KALO. Nur wenn das Gerät eine Fehlermeldung sendet, muss ein Servicemitarbeiter aktiv werden.
Für die Wartung der Rauchwarnmelder entstehen jährliche Kosten in Höhe von 1,10 € je Gerät. Diese Kosten zählen zu den Betriebskosten und werden erstmals im Zuge der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2021 berechnet und umgelegt – voraussichtlich anteilig der Wohnfläche.
Da die Möglichkeit zur Umlage der Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder als Betriebskosten derzeit rechtlich umstritten ist, verzichtet die HWB zunächst darauf, behält sich aber die Umlage der Mietkosten für spätere Abrechnungszeiträume vor.
Rauchwarnmelder KB Smoke 5.5 R