FAQ Balkonkraftwerk
FAQ Balkonkraftwerk
Die HWB begrüßt es, dass Sie sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen. Jede Kilowattstunde Sonnenstrom zählt. Als Vermieterin ist die HWB aber zunächst der Sicherheit der Gebäude und aller Bewohner:innen sowie der Funktionsfähigkeit der Gebäudetechnik verpflichtet. Installation und Betrieb eines Balkonkraftwerkes ist daher grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung der HWB, erfolgter Prüfung und Abnahme durch eine Fachfirma und dem Abschluss einer Gestattungsvereinbarung zwischen HWB und der Mieterin bzw. dem Mieter möglich.
Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Beantragung und Installation Ihres Balkonkraftwerkes.
Update: Ende April 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket 1 verabschiedet. Dieses beinhaltet auch einige Änderungen und Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Wir haben unsere Informationen und Hinweise entsprechend aktualisiert.
Die HWB begrüßt es, dass Sie sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen. Jede Kilowattstunde Sonnenstrom zählt. Als Vermieterin ist die HWB aber zunächst der Sicherheit der Gebäude und aller Bewohner:innen sowie der Funktionsfähigkeit der Gebäudetechnik verpflichtet. Installation und Betrieb eines Balkonkraftwerkes ist daher grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung der HWB, erfolgter Prüfung und Abnahme durch eine Fachfirma und dem Abschluss einer Gestattungsvereinbarung zwischen HWB und der Mieterin bzw. dem Mieter möglich.
Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Beantragung und Installation Ihres Balkonkraftwerkes.
Update: Ende April 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket 1 verabschiedet. Dieses beinhaltet auch einige Änderungen und Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Wir haben unsere Informationen und Hinweise entsprechend aktualisiert.
Welche Informationen sind für die Genehmigung eines Balkonkraftwerkes erforderlich?
- Die Installation eines Balkonkraftwerkes stellt eine bauliche Veränderung dar. Daher ist es in jedem Fall erforderlich, vorab das Einverständnis der HWB einzuholen. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Wo genau soll die Anlage installiert werden?
- Typenbezeichnung der geplanten Anlage
- Sind die PV-Module für die entsprechende Einbauhöhe zugelassen?
- Leistung der geplanten Anlage/des Wechselrichters
- Anzahl, Maße und Gewicht der PV-Module
- Wie sollen die PV-Module befestigt/montiert werden?
- Ist eine Balkonsteckdose vorhanden?
Balkonkraftwerke an Gebäuden unter Denkmal- oder Erhaltungsschutz
- Für die Installation eines Balkonkraftwerkes an einem Gebäude, das unter Denkmalschutz (Klingenbergviertel) steht oder in einem Erhaltungssatzungsgebiet nach § 172 ff. Baugesetzbuch (Cohnsches Viertel, Historischer Ortskern Hennigsdorf) liegt, bedarf es neben dem Einverständnis der HWB auch einer Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde bzw. der kommunalen Genehmigungsbehörde.
- Das Einholen der denkmalrechtlichen bzw. erhaltungsrechtlichen Genehmigung obliegt dem Eigentümer des Balkonkraftwerkes.
Was gilt es bei der Auswahl der Anlage zu beachtet?
- Mit dem neuen Solarpaket 1 dürfen Steckersolargeräte jetzt bis zu 800 Watt (vorher 600 Watt) leisten.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich Anlagen installiert werden, deren Wechselrichter bei Netzausfall bzw. bei Trennung vom Netz sofort abschalten. Ohne diese Sicherheitsfunktion läge an den Kontaktstiften des Netzsteckers, nachdem er aus der Balkonsteckdose gezogen wurde, noch eine gefährlich hohe Spannung an und es bestünde die Gefahr eines Stromschlages. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Anlage darauf, dass für den Wechselrichter ein entsprechendes Zertifikat oder Konformitätsnachweis für die entsprechende Norm (VDE AR-N 4105) vorliegt.
- Die Anlage muss für die entsprechende Einbauhöhe zugelassen sein. Die gängigen Glas-Folien-Module sind nur bis zu einer Einbauhöhe (Oberkante der Module) von maximal 4 Metern zulässig – und dies auch nur, wenn sich keine Verkehrsflächen darunter befinden und keine Personen unter die Module treten können. Ab einer Einbauhöhe von mehr als 4 Metern (bis maximal 22 Meter) müssen spezielle Glas-Folien-Module, geeignete Glas-Glas-Module oder Kunststoff-Module eingesetzt werden.
- PV-Anlagen können unter bestimmten Bedingungen störende Reflexionen/Blendungen verursachen und deshalb zu Konflikten mit betroffenen Anwohnern führen. Durch die Verwendung von PV-Module mit geringer Blendwirkung bzw. blendfreien Modulen können derartige Konflikte von vornherein vermieden werden.
Was gilt es bei der Montage eines Balkonkraftwerkes zu beachten?
- Sicherheit steht an erster Stelle. Anwohner:innen dürfen keinesfalls durch herabstürzende oder umherfliegende Teile der Anlage gefährdet werden.
- Die Befestigung der Solarmodule am Balkon muss starkem Wind, Sturm und anderen Witterungseinflüssen unbedingt standhalten. Die Solarmodule sind sicher und entsprechend der Montageanleitung und mit dem dafür vorgesehenen Befestigungsmaterial zu montieren.
- Aus Sicherheitsgründen und um ein einheitliches Fassadenbild zu wahren, dürfen PV-Module nur vertikal – ohne Neigungswinkel – montiert werden.
- Die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung darf nicht überschritten werden.
- Das Gebäude darf bei der Montage nicht beschädigt werden. Bohrungen im Mauerwerk oder den Balkonelementen sind nicht zulässig.
- Die PV-Anlage darf die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen.
Sind Balkonsteckdose und Stromnetz technisch geeignet?
- Eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes ist das Vorhandensein einer geeigneten Balkonsteckdose inklusive Zuleitung. Folgende Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- eine fachgerecht installierte Schutzkontakt-Steckdose mit der erforderlichen Absicherung
- eine Elektrozuleitung mit dem für den Anschluss eines Balkonkraftwerkes erforderlichen Querschnitt
- Für die Genehmigung einer Balkon-Solaranlage ist gegebenenfalls vorab eine Überprüfung der Elektroinstallation durch eine eingetragene Elektrofachfirma erforderlich.
- Das Ergebnis der Prüfung ist durch die Elektrofachfirma schriftlich zu dokumentieren und der HWB vorzulegen.
- Die Kosten der Überprüfung trägt der Eigentümer des Balkonkraftwerkes.
Keine Balkonsteckdose vorhanden?
- Sollte auf Ihrem Balkon keine für den Anschluss eines Balkonkraftwerkes geeignete Steckdose vorhanden sein, können Sie auf eigene Rechnung eine eingetragene Elektrofachfirma mit der Installation einer Balkonsteckdose beauftragen. Für die dafür erforderliche vorherige Genehmigung legen Sie uns bitte das Angebot der Firma vor. Nach Abschluss der Arbeiten benötigen wir als Nachweis für eine fachgerechte Installation eine von der ausführenden Firma unterzeichnete Fachunternehmererklärung (im Original).
- Wichtig: Keinesfalls dürfen Fenster- oder Balkontürrahmen für die Installation einer Balkonsteckdose oder den Anschluss des Balkonkraftwerkes an eine Steckdose in der Wohnung durchbohrt werden!
Schuko- oder Wielandstecker
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Welche Steckerverbindung zwischen Solaranlage bzw. Wechselrichter und dem Stromnetz der Wohnung ist sicher und zulässig? Diese Frage ist in Fachkreisen bisher umstritten. Bestehende Normen werden unterschiedlich interpretiert und ausgelegt. Der für die Normung im Bereich der Elektrotechnik maßgebliche Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Gegensatz zu Verbänden der Solarwirtschaft die Möglichkeit der Nutzung der typischen Schutzkontaktsteckdose (Schuko-Steckdose) bisher verneint. Die VDE-Norm fordert bisher (Stand April 2024) für Balkon-Solaranlagen eine fingersichere Steckdose − nach dem bekanntesten Hersteller auch „Wieland-Dose“ genannt. Bei dieser Steckdose können die Kontakte nicht berührt werden. Künftig soll auch eine gewöhnliche Schuko-Steckdose genügen. Das Solarpaket 1 erlaubt dies aber noch nicht.
Viele Fachleute erachten den Betrieb eines Balkonkraftwerkes an einer Schuko-Steckdose jedoch für sicher, da heute alle gängigen Wechselrichter die Spannung am Stecker in Sekundenbruchteilen trennen, sobald er aus der Steckdose gezogen wird.
Anfang 2023 hat der VDE sich in einem Positionspapier ebenfalls dafür ausgesprochen, „den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu dulden“, um eine flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen.
Die HWB orientiert sich am aktuellen Diskussionsstand und erachtet die Installation einer Wieland-Steckdose nicht als zwingend erforderlich für den Betrieb einer handelsüblichen und den aktuellen Sicherheitsnormen entsprechenden PV-Steckeranlage. -
Wichtig: Eine Balkonkraftwerk darf nur über eine Wandsteckdose – keinesfalls über eine Mehrfach-Verteilersteckdose – an das Stromnetz angeschlossen werden.
Balkonkraftwerk selber installieren
- In der Regel sind steckerfertige Balkon-Solaranlagen so konzipiert, dass auch Laien sie zusammenbauen, am Balkongeländer montieren und mit dem Stecker an das Stromnetz anschließen können. Aber auch in diesem Fall ist es erforderlich, dass eine eingetragene Elektrofachfirma:
- den für die Einspeisung genutzten Stromkreis überprüft
- die vorhandene Absicherung des Stromkreises überprüft und gegebenenfalls auswechselt
- die sichere Befestigung der PV-Module (am Balkongeländer) überprüft
- den korrekten Anschluss der Anlage an das Stromnetz überprüft
- Die Ergebnisse der Prüfung sind durch die Elektrofachfirma schriftlich zu dokumentieren und der HWB vorzulegen.
- Die Kosten der Überprüfung trägt der Eigentümer des Balkonkraftwerkes.
Versicherung für das Balkonkraftwerk
- Bitte bedenken Sie, dass Sie für eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Balkon-Solaranlage verursacht werden, haften. Daher ist der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Genehmigung so einer Anlage. Informieren Sie zur Sicherheit Ihren Versicherer und fragen nach, ob durch Ihr Balkonkraftwerk verursachte Sach- und Personenschäden gedeckt sind.
- Um eventuelle Schäden an Ihrem persönlichen Hab und Gut – zum Beispiel durch einen von der Solaranlage verursachten Brand – zu versichern, ist eine Hausratversicherung geboten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Ihre Police derartige Schäden einschließt und ob die Solaranlage selbst auch Versicherungsschutz genießt.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihre Hausratversicherung über die Installation des Balkonkraftwerkes zu informieren.
Anmeldung und Registrierung des Balkonkraftwerkes
- Vor Abschluss der Gestattungsvereinbarung und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerkes ist der Betreiber verpflichtet, seine Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Mit dem Solarpaket 1 wurde die Registrierung deutlich verschlankt. Sie erfolgen über Onlineformulare im Internet: Marktstammdatenregister
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
Ist ein neuer Stromzähler erforderlich?
- Zu bestimmten Zeiten wird Ihr Balkonkraftwerk wahrscheinlich mehr Solarstrom produzieren, als Sie selbst verbrauchen können. Der überschüssige Strom wird dann ins Netz eingespeist. Die bisher noch weit verbreiteten analogen Stromzähler mit waagerechter Drehscheibe und Zählwerk (Ferraris-Stromzähler) laufen dann rückwärts. Dies war bisher verboten. Mit dem Solarpaket 1 wird der Rückwärtslauf übergangsweise toleriert. Der Messstellenbetreiber muss den Zähler jedoch innerhalb von vier Monaten nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen. Nach dem Einbau eines neuen Zählers, wird der von Ihnen nicht verbrauchte Sonnenstrom unentgeltlich ins Netz eingespeist.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise für die abschließende Gestattungsvereinbarung
- Für die abschließende Genehmigung und Ausfertigung der Gestattungsvereinbarung über den Betrieb einer PV-Steckeranlage sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:
- Art/Typ/Bezeichnung der PV-Steckeranlage sowie Ort der Befestigung
- Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma bzgl. Anschluss an Stromkreis und gegebenenfalls Installation der Steckdose
- Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Erklärung bzw. Nachweis über eine entsprechende Haftpflichtversicherung
- gegebenenfalls Erklärung bzw. Nachweis über Hausratversicherung
- bei eigener Montage: Inaugenscheinnahme/Bestätigung der sicheren Befestigung durch eine von der HWB beauftragte Elektrofachfirma
- Außerdem ist eine Kaution in Höhe von 400,00 € für den Rückbau der Anlage seitens des Mieters bzw. für sonstige Schäden, die aus der baulichen Veränderung entstehen können, zu hinterlegen.
- Die schriftliche Genehmigung der HWB zur Aufstellung der Anlage wird erst nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen erteilt bzw. gültig.
Wartung und Rückbau der Anlage
- Wir empfehlen, die Befestigung der PV-Anlage regelmäßig zu überprüfen bzw. durch eine Fachhandwerker überprüfen zu lassen.
- Der Eigentümer der PV-Anlage ist für die gesamte Nutzungsdauer dafür verantwortlich, dass alle nötigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Wartungen, Überprüfungen und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der PV-Anlage ausgeführt werden.
- Sofern der Betrieb der PV-Anlage ganz oder teilweise eingestellt wird, sind Vermieter und Netzbetreiber unverzüglich zu informieren.
- Beim Auszug ist der Eigentümer zum Rückbau der PV-Anlage und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet. Eine Übergabe der Anlage an eventuelle Nachmieter ist nur möglich, wenn die PV-Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe noch den technischen Vorschriften entspricht und zwischen dem ausziehenden Eigentümer der Anlage, dem Nachmieter und dem Vermieter eine diesbezügliche Vereinbarung abgeschlossen wird.
Die passende Anlage finden
- Viele Balkonkraftwerke werden über Online-Shops im Internet vertrieben. Zahlreiche Anbieter haben sich dort etabliert. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), ein Fachverband, der sich für den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzt, bietet auf seiner Internetseite eine gewisse Marktübersicht. Mit Hilfe dieser Übersicht lassen sich auch Anlagen herausfiltern, die dem vom DGS entwickelten Sicherheitsstandard DGS 0001 entsprechen.
- Eine weitere Marktübersicht finden Sie auf der Internetseite des PV-Magazins.
- Stiftung Warentest hat in Ausgabe 5/2024 eine Reihe von Balkonkraftwerken getestet.
Rechnet sich die Investition in ein Balkonkraftwerk?
- Die Installation eines Balkonkraftwerkes kann 500 bis 1500 Euro kosten. Rechnet sich diese Investition? Mit Hilfe eines von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) entwickelten Stecker-Solar-Simulators lässt sich die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerkes unter Berücksichtigung zahlreicher Parameter berechnen.
- Hinweis: Der Simulator ist noch nicht auf die neue Wechselrichter-Leistungsgrenze von 800 Watt angepasst (Stand 30.4.2024).